Finma hat Daten zu Unrecht in die USA geliefert
Die Richter vom Bundesverwaltungsgericht haben im Steuerstreit mit den USA den Kläger nun Recht gegeben. Die Finma hat zu Unrecht Daten übergeben und das Bankgeheimnis verletzt. Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Wir gratulieren unserem Anwalt und Mitglied des Advisory Boardes Dr. Andreas Rüd, der den Etappensieg für seine Mandanten erstritt. Das Urteil gegen die Finma wegen der Herausgabe der UBS-Daten rückt auch die Rolle des Bundesrates in der UBS-Affäre wieder ins Licht. Auch bei dessen Handeln gebe es einige Fragezeichen. Nun fordern Parteien die politische Aufarbeitung des Finma-Urteils.