
Schwarzgeld in der Schweiz wird künftig besteuert
Die Schweiz und Deutschland haben sich im Steuerstreit geeinigt: Schweizer Banken sollen in Zukunft auf Kapitalerträge von Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent erheben. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Steuersatz für Kapitalerträge, wie das EFD schreibt. Steuerflüchtlinge aus Deutschland sparen künftig in der Schweiz also keine Steuern mehr, bleiben aber anonym. Damit wird das Bankgeheimnis gewahrt. Wir begrüssen diese Entwicklung aus folgendem Grund: Aus unserer Sicht ist die Privatsphäre der Bürger eine der wichtigsten Rechte in einem demokratischen Staat (dazu gehört auch das Post- und Bankgeheimnis), natürlich gehören Pflichten wie das Bezahlen der Steuer auch dazu. Nun gibt’s Rechtssicherheit, daher begrüssen wir dieses Abkommen zum Schutz der Kunden und deren Vermögen. Wie weit das Abkommen andere EU Staaten betrifft, haben wir noch nicht endgültig geklärt.
Schwarzgelder werden nachträglich besteuert
Einen Teil ihres bisher nicht versteuerten Vermögens müssen die Kunden aber dennoch dem deutschen Fiskus abliefern: Im von Staatssekretär Michael Ambühl und seinem deutschen Verhandlungspartner Hans Bernhard Beus vorunterzeichneten Abkommen ist nämlich eine nachträgliche Besteuerung der Schwarzgelder vorgesehen. Für die vergangenen rund zehn Jahre wird eine pauschale Steuer fällig. Sie liegt zwischen 19 und 34 Prozent. In Zukunft muss auf Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer von 26.375% abgeführt werden. Eingezogen wird diese Nachsteuer genauso wie ab 2013 die Abgeltungssteuer von den Banken.
Banken müssen bürgen, Abwanderung wird schwieriger
Die Banken müssen vorerst auch dafür bürgen, dass die Steuergelder aus der Vergangenheit zum deutschen Staat fliessen. Konkret müssen sie eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Franken leisten. Wie von uns erwartet, wird es schwieriger werden, seine Bankbeziehungen zu saldieren. Durch die Vorauskasse der Banken fürchten sie sich nun vor grossen Abflüssen vor dem Inkrafttretens des Abkommens bevor sie ihren Kunden die Steuerbeiträge belastet haben. Wer verhindern möchte, dass ein Teil seiner Gelder ohne Kontrolle an die Bank und an das Finanzamt geht, der sollte sich schnellstmöglich über seine Alternativen informieren.
Bankgeheimnis aufgeweicht
Für die deutschen Kunden von Schweizer Banken besteht aber auch die Möglichkeit, ihre Bankbeziehungen nachträglich gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen. Wer auch dies nicht tun will, muss seine Schweizer Konten oder Depots abgeben. Die Schweiz wird einen Bericht dazu abliefern, wie viele Kunden aufgrund des Steuerabkommens wie viel Geld aus der Schweiz abgezogen haben. Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die deutschen Behörden neu Auskunftsgesuche stellen, um nach Konten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen suchen zu lassen. Selbst wenn mit der Abgeltungssteuer und der Nachbesteuerung die Vermögen weiterhin nicht offengelegt werden müssen, wird das Bankgeheimnis durch diesen Auskunftsmechanismus aufgeweicht. In seinen Unterlagen betont das EFD aber, dass so genannte «Fishing Expeditions», also die Suche nach Konten mit langen Namenslisten ohne konkrete Hinweise auf ein Steuerdelikt, nicht möglich seien. Dies deshalb, weil die Zahl der Gesuche beschränkt ist und die Anfragen plausibel begründet werden müssen.