Was muss ich bei der Hypothek im Alter beachten?

Ein Wunsch vieler Immobilienbesitzer ist es, möglichst lange im Eigenheim zu bleiben. Damit Sie das aber auch sorgenfrei geniessen können, sollten Sie ein paar Vorbereitungen treffen: Sicherstellen, dass Ihre Hypothek auch bei der Pensionierung tragbar bleibt.

Beim Eintritt in die Pension kommt es meistens zu einem Einkommensrückgang und die Finanzen müssen geplant werden. Ein hoher Kostenpunkt stellt oft das Wohneigentum dar. Viele Besitzer von Immobilien befürchten, dass die Bank die Hypothek beim Eintritt ins Pensionsalter kündigt. Beim Eintritt in die Pension müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihr Einkommen, um etwa 30 bis 40 Prozent reduzieren kann. Die staatliche Vorsorge AHV in Kombination mit der beruflichen Pensionskasse ermöglicht Ihnen durchaus ein würdiges Leben nach der Pension. Verfügen Sie nicht über zusätzliche Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder 3b und haben Sie Ihre Hypothek nicht genügend amortisiert, kann es allerdings schwierig werden die Tragbarkeitskriterien Ihrer Bank weiter zu erfüllen.

Kriterien für die Tragbarkeit bleiben in der Pension gleich

Die Bank wird die Tragbarkeit beim Eintritt ins Pensionsalter erneut überprüfen. Denn der Kreditgeber fordert weiterhin, dass die Wohnkosten maximal ein Drittel Ihres Einkommens ausmachen. Dazu zählt man die Hypothekarzinsen, Amortisation und Nebenkosten. Die Nebenkosten betragen dabei je nach Anbieter ein Prozent des Immobilienwertes pro Jahr. Bei Unterzeichnung eines Hypothekarvertrags wird in der Regel vereinbart, dass die Hypothekarschuld durch Amortisation auf zwei Drittel des Objektwerts gesenkt werden muss bis zur Pension. Der zu amortisierende Betrag wird als 2. Hypothek bezeichnet. Die 1. Hypothek ist die Hypothek bis zu einer Belehnung von 66 Prozent des Objektwertes und kann durch freiwillige Amortisation reduziert werden.  Bei der Berechnung der Tragbarkeit im Rentenalter entfallen somit die obligatorischen Amortisationen. Trotzdem kann es sein, dass die Hypothek nicht mehr bezahlbar ist, da Sie je nach Vorsorgeplanung etwa 40 % ihres Einkommens fehlen. Im schlimmsten Fall führt das sogar dazu, dass Sie Ihr Haus verkaufen müssen, falls Sie keinen anderen Anbieter finden.

Vorausschauend planen lohnt sich

Um sorgenfrei den Lebensabend zu geniessen, ist es lohnend bereits einige Jahre vor der Pension zu planen. Bei den aktuell tiefen Hypothekarzinsen ist es empfehlenswert einen Betrag zu sparen, um bei höheren Zinsen nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Dieses Ersparte kann in eine Vorsorgelösung der 3. Säule fliessen (Bank oder Versicherungslösung) oder in ein eigenes Wertschriften Portfolio investiert werden. Beachten Sie Ihre persönliche Risikotoleranz dabei! Oft macht es Sinn, die indirekte Amortisation in Kombination mit einer Wertpapierlösung zu tätigen. Die Renditen von Wertpapierlösungen sind langfristig höher und somit erhalten Sie mehr Geld zurück als mit Zinskonten. Aber sie haben auch höhere Risiken: Das angelegte Vermögen reagiert auf Kursschwankungen, wer aber über genügend Zeit verfügt, kann diese problemlos aussitzen. Daher empfiehlt es sich, ab dem 55 Altersjahr das Risiko zu reduzieren. Bei der Wahl lohnt es sich, die Vielfalt von Vorsorgelösungen der Banken und Versicherungen genauer zu betrachten – einige bevorzugen mehr Sicherheit, die anderen mehr Rendite und andere wiederum maximale Freiheit. 

Vorsorgegelder sind ein essenzielles Thema bei der Rentenplanung.  Vermeiden Sie unnötige Vorbezüge aus der Pensionskasse damit keine Lücken in der Pension entstehen. Falls Sie Ihre Liegenschaft mit einem Vorbezug finanziert haben, sollten Sie diese Vorsorgelücke unbedingt bis zum Eintritt ins Pensionsalter schliessen.  Weniger Hypothek ergibt weniger Hypothekarzinsen, was sich positiv auf die Tragbarkeit auswirkt. Aber Achtung, wer Zuviel zurückbezahlt büsst an finanzieller Flexibilität ein, wenn die gesamten Ersparnisse zur Reduktion der Hypothek eingesetzt wurden.  

Erhöhung der Hypothek für Pensionierte schwierig

Im Normalfall können Sie für Umbauarbeiten an Ihrem Haus eine Aufstockung der Hypothek beantragen – solange Sie innerhalb der Richtlinien für Belehnung und Tragbarkeit sich befinden. Mit zunehmendem Alter wird das aber schwieriger, da schon früh auf Basis der Rentensituation gerechnet wird. Oftmals ist es im Rentenalter sinnvoller, Liquidität selbst aufzubauen und anschliessend zu investieren, statt auf eine Erhöhung der Hypothek zu hoffen. Ab 75 lohnt es sich kurzfristiger zu finanzieren, zu lange Laufzeiten können die Erbteilung erschweren. Einige Banken fordern sogar eine vorzeitige Auflösung, wenn der Kreditnehmer stirbt und die daraus entstehenden Entschädigungen sind teuer.

Falls alle Stricke reissen

Verfügen Sie beim Eintritt in die Pension nicht über die benötigten finanziellen Mittel und droht die Bank mit einer Kündigung der Hypothek, gibt es alternative Notfalllösungen. Eine Möglichkeit besteht darin, Ihre Hypothek durch eine Solidarschuldnerschaft oder eine Bürgschaft z.B. durch die Kinder, Ehepartner oder dem Lebenspartner abzusichern. Bei einer Bürgschaft sichert der Bürge dem Kreditgeber die Erfüllung des Hypothekarvertrags zu. Eine weitere Möglichkeit ist die Überschreibung Ihrer Liegenschaft an Familienmitglieder. Dabei kann die Hypothek auf einen Angehörigen der direkten Verwandtschaft, beispielsweise ein Kind, übertragen werden und den Eltern im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht gewährt werden. Dadurch entbinden sich die Pensionierten von der Hypothek und der Hypothekargeber rechnet mit den Paramatern des Familienmitgliedes. Bei all diesen Variante benötigt es jedoch die Zustimmung des Hypothekargebers.

Unsere Hypothekar- und Vorsorge Experten zeigen Ihnen gerne alle Möglichkeiten auf, um böse Überraschungen bei der Pensionierung zu vermeiden. Lassen Sie uns darüber sprechen und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

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